IRENA

Ziel der IRENA

Das Ziel der empfohlenen IRENA besteht in der Stabilisierung der während der medizinischen Rehabilitationsleistung erreichten Rehabilitationsziele

Zielgruppe des Nachsorgeprogrammes IRENA

Das IRENA-Programm kann von Ihnen in Anspruch genommen werden, wenn Sie zuvor eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen haben.

Sie können IRENA nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • einen Rehabilitationsbescheid (Bewilligung) von der Rentenversicherung im Auftrag der Krankenkasse erhalten haben.
  • mit einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag aus der Rehabilitation entlassen wurden
  • eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, oder
  • eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer rente wegen Alters gezahlt wird.

Therapeutische Leistungen

Von der empfehlenden Rehabilitationseinrichtung werden die therapeutischen Leistungen individuell und variabel als leistungspaket zusammengestellt, die Sie der Einleitung IRENA entnehmen können. Alle Leistungen werden in Gruppen angeboten. Es gibt, ausgenommen für denBereich der psychischen Störungen (maximal zwei Einzelgespräche) keine Einzelleistungen.

Zeitpunkt und Dauer

Sie sollten das IRENA-Programm möglichst zeitnah im Anschluss an die abgeschlossene Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen, idealerweise innerhalb der ersten 3 Monate. Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich nach der Indikation und Ihrer individuellen Situation (z. B. Belastbarkeit, Berufstätigkeit). Soweit für Sie physiotherapeutische oder trainingsbezogene Maßnahmen vorgesehen sind, müssen diese innerhalb der ersten 6 Monate nach Entlassung aus der Rehabilitation senrichtung abgesclossen sein. Leistungen, die anhaltende Verhaltensänderungen dienen, können einen zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitation seinrichtung umfassen.

Sie können maximal 24 Termine mit einer Zeitdauer von 90 bis 120 Minuten in Anspruch nehmen (bei neurologischen Erkrankungen maximal 36 Termine und bei psychischen Störungen maximal 26 Termne).

Finanzierung

Die Kosten für die theraputische Leistungen werden von Deutschen Rentenversicherung Bund zu den vereinbarten Vergütungssätzen für den zeitraum von maximal einem jahr nach Ende der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernommen. Danach erlischt die Kostenzusage.

Fahrtkosten

Entstehen Ihnen Fahrtkosten, so werden diese pauschal mit 5,oo Euro pro Behandlungstag vergütet. Die Auszahlung erfolgt direkt am Tage der Abschlussuntersuchung.

Zuzahlung

Für die ambulante Nachsorge ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten.

Verfahrensablauf

Mir der Aushändigung der IRENA-Einleitung können Sie sofort den Kontakt mit der IRENA-Nachsorgeeinrichtung, die in der Einleitung aufgeführt ist, aufnehmen, eine Terminierung vornehmen und mit der IRENA beginnen !

Die Deutsche Rentenversicherung Bund übernimmt die Kosten Ihrer Teilnahme an der IRENA im Rahmen der zum Zeitpunkt des Antritts geltenden Vereinbarung.

Eine weitere Bewilligung oder Kostenzusagedurch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgt nicht.

Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt wird, soweit Sie hierzu die Zustimmung gegeben haben, über die Einleitung und die Ergebnisse der IRENA informiert.

Wichtige Hinweise:
Soweit es Ihnen möglich ist, können Leistungen zur IRENA auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind oder für Sie eine genommen werden oder eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist.

Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme von IRENA nicht erbracht werden.

Sie haben für die Tage der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen keinen Anspruch auf Übergangsgeld. IRENA sollte berufsbegleitend in Anspruch genommen werden.

Sollten Sie IRENA nicht antreten oder nicht bis zum Abschluss durchführen können, bitten wir Sie die Deutsche Rentenversicherung Bund hiervon unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Ihres Kennzeichens zu informieren.

Weitere Informationen zum IRENA-Programm können Sie der Rahmenkonzeption „IRENA“ im Internet unter der Adresse www.deutsche-rentenversicherung-bund.de entnehmen.

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer, die in dem Ihnen zugesandten Rehabilitationsbescheid aufgeführt ist oder an das Reha-Informations-Center 0800 1000048070.

Wenn Sie eine Irena-Einleitung erhalten haben und diese in unserem Hause durchführen möchten, wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an:

Die IRENA-Abteilung der Dörenberg-Klinik:
Tel.: 05403/402574
        05403/402463

Benötigen Sie weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Vielen Dank

Ihr IRENA-TEAM

 

 


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