Entspannung und Bewegung
[Mehr...]Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die Anschlußheilbehandlung umfaßt die medizinische Leistung zur Rehabilitation, die sich unmittelbar oder in engem Zusammenhang an eine Behandlung im Krankenhaus anschließt, spätestens 14 Tage nach der Krankenhausentlassung. Im Rahmen der AHB erfolgt eine gezielte rehabilitative Versorgung der Patienten.
Unser spezieller Hinweis: Generell keine Urlaubsanrechnung
Kostenträger können sein
Rentenversicherung:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund
- Deutsche Rentenversicherung (DR)
- Bundesknappschaft
Krankenversicherung:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Ersatzkassen - AR Verfahren
- Betriebskrankenkassen
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
Sonstige:
- Berufsgenossenschaften
- Privatpatienten
- Freie Heilfürsorge
Quicklinks





