Anschlussheilbehandlung (AHB)

Hat ein Patient eine eine größere Operation (z.B. Hüft- oder Kniegelenksersatz) oder einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich, ist es häufig nicht so einfach, wieder in seinen normalen Alltag zurückzufinden. Um unsere Patienten optimal auf den Weg zurück in ihr gewohntes Leben zu begleiten, bedarf es bestenfalls unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie muss jedoch spätestens 14 Tage nach Entlassung begonnen worden sein.

Einer Anschlussheilbehandlung muss ein akutmedizinischer stationärer Klinikaufenthalt vorausgehen. Anhand einer Indikationsliste erfolgt dann die Verordnung der AHB. Eine vorangegangene Operation ist dafür jedoch nicht zwingend erforderlich.

Neben dem stationären Aufenthalt ist es auch möglich, eine Anschlussheilbehandlung in der Dörenberg-Klinik GANZTÄGIG AMBULANT zu leisten.

Erfahren Sie HIER, wie Sie eine Anschlussheilbehandlung beantragen.

Wer sind die Kostenträger?

Rentenversicherung:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund
  • Deutsche Rentenversicherung (DR)
  • Bundesknappschaft

Krankenversicherung:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Ersatzkassen – AR Verfahren
  • Betriebskrankenkassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen

Sonstige:

  • Berufsgenossenschaften
  • Privatpatienten
  • Freie Heilfürsorge
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