Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung
Einer Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) geht ein Arbeitsunfall voraus. Sowohl im Anschluss an eine Akutversorgung komplexer Verletzungen des Bewegungssystems als auch im Rahmen einer Langzeitbetreuung zur intensiveren Behandlung kann eine BGSW von ihrem D-Arzt (zur Behandlung ermächtigter Arzt) verordnet werden. Die Weiterbehandlung ist dann wichtig, wenn zur Optimierung des Rehabilitationserfolges ambulante Maßnahmen im Rahmen der EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie) nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
Dabei ist uns ein kurzfristiger und intensiver Informationsaustausch zwischen den Leistungsträgern und den verantwortlichen Ärzten sehr wichtig. Während des stationären Aufenthaltes in der Dörenberg-Klinik werden unsere Patienten routinemäßig von einem Rehamanager bzw. Berufshelfer der Berufsgenossenschaften besucht und die Fälle mit dem Chefarzt besprochen. Der Behandlungsplan verläuft unter ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal. Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Patienten eine Wiederkehr in die berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.