Wie beantrage ich eine Reha?
Für die Beantragung einer Rehabilitation gibt es mehrere Wege. In den meisten Fällen entscheidet Ihr Facharzt über die Notwendigkeit einer Reha. Sie können diesen auch direkt darauf ansprechen: Sein Budget wird durch diese Maßnahme nicht belastet.
Oder aber Sie beantragen selbst eine Reha. Dafür händigt Ihre Krankenkasse Ihnen ein Formular aus und klärt, wer die Kosten übernimmt. Danach unterteilt sich der Vorgang in Erwerbstätige, Nichterwerbstätige und Rentner.
In unserem DOWNLOADCENTER finden Sie den Rehaantrag sowie andere wichtige Dokumente, die Sie für die Beantragung Ihrer Reha brauchen.
Erwerbstätige
Zunächst ist die Rentenversicherung der Kostenträger. Besuchen Sie einen Vertrauensarzt an Ihrem Wohnort und sprechen Sie Ihr Vorhaben mit ihm ab. Dann erst kann die Bewilligung der Reha erfolgen. Bei Ablehnung haben Sie eine Widerspruchsmöglichkeit. Bei Ablehnung des Widerspruchs können Sie einen Antrag an die Krankenkasse stellen. Bei Bewilligung erfolgt dann die Mitteilung über den Ort und die jeweilige Reha-Klinik.
Bei Ablehnung der Rentenversicherung kann auch die Krankenkasse als Kostenträger einspringen. Das erfolgt nach Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Sie und Ihre Krankenkasse wählen dann eine geeignete Reha-Klinik aus. Dann erhalten Sie eine Einladung in die Klinik und die Rehabilitationsmaßnahmen können beginnen.
Die Zuzahlung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kostenträgers.
Nichterwerbstätige und Rentner
In diesem Fall dient die Krankenkasse als Kostenträger. Nach Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse wählen Sie und Ihre Krankenkasse eine geeignete Reha-Klinik aus. Dann erhalten Sie eine Einladung in die Klinik und die Rehabilitationsmaßnahmen können beginnen.
Die Zuzahlung erfolgt entsprechend der Bestimmungen des Kostenträgers.