Medizinische Heilverfahren
Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherungen erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung. Dabei sind Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in der Dörenberg-Klinik untergebracht.
Der Zugang zu einem medizinischen Heilverfahren ist jedoch nicht nur über die Rentenversicherungen, sondern für Patienten, die nicht mehr berufstätig sind, auch über die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hier gilt der Grundsatz “Rehabilitation vor Pflege”. In beiden Fällen ist es das Ziel eines Heilverfahrens, einer Verschlimmerung der gesundheitlichen Situation unserer Patienten entgegenzutreten.